BEG Förderung 2026: Änderungen seit 21. Juli

BEG-Förderung 2026: Diese Änderungen gelten seit 21. Juli 2026  Stand: 22. Juli 2026  (Angaben ohne Gewähr)

„Was Hausbesitzer in Regensburg jetzt wissen sollten“

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit ändern sich wichtige Rahmenbedingungen für Hauseigentümer, die einen Heizungstausch oder eine energetische Sanierung planen.

Betroffen sind unter anderem die Heizungsförderung, verschiedene Boni, die maximal förderfähigen Kosten sowie der iSFP-Bonus beim individuellen Sanierungsfahrplan.

Die energetische Sanierung wird weiterhin staatlich gefördert. Allerdings wurden einzelne Förderbestandteile neu ausgerichtet und teilweise reduziert. Für Eigentümer ist es deshalb wichtiger denn je, vor Beginn einer Sanierung zu prüfen, welche Förderung für das konkrete Vorhaben tatsächlich zur Verfügung steht.

1. Einkommensbonus in der Heizungsförderung wird neu gestaffelt

Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer wird stärker nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen gestaffelt.

Nach den aktuellen KfW-Bedingungen gelten folgende Stufen:

  • bis 30.000 Euro: 40 % Einkommensbonus
  • bis 40.000 Euro: 30 % Einkommensbonus
  • bis 50.000 Euro: 10 % Einkommensbonus

Für Familien gibt es eine zusätzliche Entlastung: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für den Einkommensbonus anzusetzende zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.

Dadurch können insbesondere Familien mit mittleren Einkommen von einer höheren Förderstufe profitieren.

2. Förderfähige Kosten beim Heizungstausch werden reduziert

Auch bei den maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch gibt es Änderungen.

Für bestimmte Wohngebäude beziehungsweise die erste Wohneinheit werden seit dem 21. Juli 2026 zunächst maximal 28.000 Euro berücksichtigt.

Die Fördergrenze soll künftig schrittweise weiter sinken. Die erste Absenkung um 750 EUR ist zum 1. Februar 2027 vorgesehen; anschließend soll die Grenze halbjährlich weiter reduziert werden.

Damit gewinnt neben dem prozentualen Fördersatz auch die Höhe der tatsächlich förderfähigen Investitionskosten zunehmend an Bedeutung.

3. Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt erhalten, wurde jedoch reduziert.

Seit dem 21. Juli 2026 beträgt er zunächst 16 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Die nächste Reduzierung um 4 % Punkte ist zum 1. Februar 2027 vorgesehen. Anschließend soll der Bonus jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere vier Prozentpunkte sinken.

Für Eigentümer, die ohnehin den Austausch einer alten fossilen Heizung planen, kann deshalb auch der Zeitpunkt der Umsetzung Auswirkungen auf die mögliche Förderung haben.

4. Änderungen bei der Wärmepumpenförderung

Auch bei Wärmepumpen gibt es Änderungen.

Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt. Ebenso entfällt der bisherige Emissionsminderungszuschlag.

Eine weitere Änderung ist für das erste Quartal 2027 angekündigt: Dann soll die Grundförderung für Wärmepumpen grundsätzlich auf 15 % sinken. Für Wärmepumpen, die die Anforderungen an europäische Wertschöpfung erfüllen, soll zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus von 15 % eingeführt werden.

Damit könnten entsprechende Wärmepumpen weiterhin auf insgesamt 30 % Grundförderung kommen.

Für Eigentümer bedeutet das: Bei der Planung einer Wärmepumpe sollten künftig nicht nur technische Eigenschaften und Effizienz, sondern auch die jeweils geltenden Förderbedingungen berücksichtigt werden.

5. Heizungsförderung wird stärker fokussiert

Die Förderung soll insgesamt stärker auf den Austausch fossiler Heizsysteme und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ausgerichtet werden.

Die Grundförderung bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Heizungsförderung. Hinzu können – abhängig von den persönlichen und technischen Voraussetzungen – weitere Boni kommen.

Welche Förderhöhe im konkreten Einzelfall erreichbar ist, hängt deshalb unter anderem von

  • der vorhandenen Heizungsanlage,
  • dem gewählten neuen Heizsystem,
  • dem Haushaltseinkommen,
  • der Selbstnutzung
  • und weiteren Fördervoraussetzungen

ab.

Eine individuelle Prüfung vor Auftragserteilung ist daher empfehlenswert.

6. Neue Regelung beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Eine besonders wichtige Änderung betrifft den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Der iSFP-Bonus von 5 % bleibt grundsätzlich bestehen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten jedoch strengere Voraussetzungen.

Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Nach der offiziellen BMWE-FAQ wird der 5-%-Bonus nur für den Teil der förderfähigen Ausgaben berücksichtigt, der oberhalb dieser Schwelle liegt.

Damit kann der zusätzliche 5-%-Bonus insbesondere bei kleineren Einzelmaßnahmen deutlich geringer ausfallen beziehungsweise gar nicht zum Tragen kommen.

Der iSFP hat jedoch weiterhin einen wichtigen Fördervorteil:

Bei förderfähigen Effizienz-Einzelmaßnahmen kann sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben mit iSFP weiterhin von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit erhöhen.

Der individuelle Sanierungsfahrplan sollte deshalb nicht allein anhand des 5-%-Bonus beurteilt werden. Sein eigentlicher Zweck bleibt die langfristige Planung einer energetischen Sanierung: Welche Maßnahmen sind sinnvoll, in welcher Reihenfolge sollten sie durchgeführt werden und wie lassen sie sich technisch und wirtschaftlich aufeinander abstimmen?

Gerade bei umfangreicheren Sanierungsvorhaben kann diese strukturierte Planung weiterhin einen erheblichen Mehrwert bieten.

7. Was bedeutet die neue BEG-Förderung für Hauseigentümer?

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden wird auch nach der Reform weiterhin staatlich unterstützt. Die Bedingungen sind allerdings komplexer geworden.

Förderhöchstbeträge, Einkommensgrenzen und einzelne Boni haben sich verändert. Weitere Änderungen – insbesondere bei der Wärmepumpenförderung – sind bereits für 2027 angekündigt.

Wer in den kommenden Monaten eine Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte deshalb möglichst frühzeitig klären:

  • Welche Maßnahmen sind für das Gebäude technisch sinnvoll?
  • Welche Förderprogramme kommen infrage?
  • Welche Kosten sind tatsächlich förderfähig?
  • Ist ein individueller Sanierungsfahrplan sinnvoll?
  • Welche Voraussetzungen müssen vor Auftragserteilung erfüllt sein?
  • Sollte eine Maßnahme einzeln oder als Teil einer langfristigen Sanierungsstrategie umgesetzt werden?

Warum eine frühzeitige Energieberatung jetzt besonders sinnvoll ist

Gerade bei sich verändernden Förderbedingungen sollte die Förderung nicht der einzige Grund für eine Sanierungsentscheidung sein.

Entscheidend ist zunächst, welche Maßnahmen energetisch und wirtschaftlich zum jeweiligen Gebäude passen.

Eine professionelle Energieberatung kann dabei helfen, den energetischen Zustand des Gebäudes zu bewerten, geeignete Maßnahmen zu priorisieren und verfügbare Fördermöglichkeiten in die Planung einzubeziehen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn mehrere Maßnahmen über einen längeren Zeitraum geplant sind. Er zeigt auf, wie beispielsweise Gebäudehülle, Fenster, Heizungsanlage und weitere Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.

Was Hauseigentümer in Regensburg jetzt tun sollten

Wenn Sie in Regensburg, im Landkreis Regensburg oder im Landkreis Regen eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch planen, empfiehlt es sich, die Fördermöglichkeiten bereits vor der Beauftragung von Handwerkern prüfen zu lassen.

Als Energieeffizienz-Experte unterstütze ich Sie unter anderem bei der energetischen Bewertung Ihres Wohngebäudes, der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sowie bei der Planung förderfähiger Sanierungsmaßnahmen.

So lässt sich frühzeitig klären, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind und welche Förderprogramme berücksichtigt werden können.

Fazit: BEG-Förderung bleibt – aber die Bedingungen haben sich geändert

Die BEG-Reform zum 21. Juli 2026 schafft keine völlig neue Gebäudeförderung, verändert aber wichtige Stellschrauben.

Besonders relevant sind die neuen Einkommensgrenzen, die niedrigeren förderfähigen Kosten beim Heizungstausch, die Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus und die neue Regelung beim iSFP-Bonus.

Für Hauseigentümer bedeutet das vor allem eines: Eine energetische Sanierung sollte noch sorgfältiger geplant werden.

Wer Maßnahmen frühzeitig aufeinander abstimmt und die Förderbedingungen vor Beginn des Vorhabens prüft, kann technische Fehlentscheidungen vermeiden und die vorhandenen Fördermöglichkeiten sinnvoll nutzen.

Sie planen eine energetische Sanierung in Regensburg oder Umgebung? Gerne unterstütze ich Sie bei der Energieberatung, der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans und der Planung förderfähiger Maßnahmen.

Stand: 22. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Bedingungen von BAFA, KfW und den zuständigen Bundesstellen.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.