Heizungsförderung Regensburg 2026 | Wärmepumpe & KfW

Heizungsförderung Regensburg 2026 – Förderung für Wärmepumpe und Heizungstausch (Stand: 21. Juli 2026)

Wie hoch ist die Heizungsförderung ab 21. Juli 2026?

Die Förderung für den Austausch einer Heizung setzt sich weiterhin aus einer Grundförderung und verschiedenen möglichen Bonusförderungen zusammen. Mit den Änderungen zum 21. Juli 2026 werden jedoch mehrere Förderbestandteile angepasst.

Grundförderung

Für den Einbau einer förderfähigen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien beträgt die Grundförderung grundsätzlich 30 % der förderfähigen Kosten.

Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie sowie weitere förderfähige Heizsysteme und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Änderungen bei Wärmepumpen und Biomasseheizungen

Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für bestimmte Wärmepumpen entfällt mit Wirkung zum 21. Juli 2026. Dies betrifft insbesondere Wärmepumpen, die bisher aufgrund der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser beziehungsweise aufgrund der Verwendung eines natürlichen Kältemittels den zusätzlichen Bonus erhalten konnten.

Auch der bisherige Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für besonders emissionsarme Biomasseheizungen entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Für Wärmepumpen ist eine weitere Änderung vorgesehen: Ab 2027 soll die Förderung stärker an eine europäische Wertschöpfung gekoppelt werden. Hier sollten vor einer Antragstellung jeweils die zum Antragszeitpunkt geltenden technischen Förderbedingungen geprüft werden.

Klimageschwindigkeitsbonus

Selbstnutzende Eigentümer können beim Austausch bestimmter alter Heizungen zusätzlich zur Grundförderung einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten.

Dieser beträgt zunächst 16 % und wird anschließend schrittweise reduziert. Voraussetzung ist unter anderem der Austausch einer förderfähigen alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise einer entsprechend alten Gas- oder Biomasseheizung.

Damit kann der Zeitpunkt des Heizungstauschs künftig einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Förderung haben.

Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer wird der Einkommensbonus stärker gestaffelt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Bei einem Einkommen von bis zu 30.000 € beträgt der Einkommensbonus 40 %. Bei einem Einkommen von 30.001 bis 40.000 € sind es 30 %, bei 40.001 bis 50.000 € noch 10 %.

Für Familien gibt es eine zusätzliche Entlastung: Bei mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die maßgebliche obere Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Wie lassen sich die Förderungen kombinieren?

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können grundsätzlich miteinander kombiniert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der maximale Gesamtfördersatz beträgt 80 % der förderfähigen Kosten.

Welche Förderhöhe tatsächlich erreicht wird, hängt daher unter anderem vom vorhandenen Heizsystem, dem neuen Heizsystem, dem Zeitpunkt des Austauschs, der Eigennutzung und dem zu versteuernden Haushaltseinkommen ab.

Förderfähige Kosten beim Heizungstausch

Auch die Obergrenze der förderfähigen Kosten wird angepasst.

Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit eines Mehrfamilienhauses werden ab dem 21. Juli 2026 maximal 28.000 € als förderfähige Kosten berücksichtigt.

Diese Grenze soll anschließend alle sechs Monate um weitere 750 € sinken.

Bei Mehrfamilienhäusern kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils bis zu 15.000 € und ab der siebten Wohneinheit jeweils bis zu 8.000 € hinzu.

Bei Nichtwohngebäuden richtet sich die Höhe der maximal förderfähigen Kosten nach der Gebäudefläche.

Förderung für Vermieter

Auch Vermieter können für den Heizungstausch die Grundförderung erhalten. Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus sind dagegen an die Selbstnutzung gekoppelt.

Zu beachten ist außerdem: Kosten, von denen Vermieter durch die staatliche Förderung entlastet werden, dürfen nicht zusätzlich über die Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Welche Förderung bekomme ich für meine neue Heizung?

Durch die neuen Regelungen ist die tatsächliche Förderhöhe stärker vom Zeitpunkt des Heizungstauschs und der persönlichen Situation des Eigentümers abhängig.

Gerade bei Wärmepumpen, beim Austausch älterer fossiler Heizungen und bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern lohnt es sich deshalb, die mögliche Förderung vor Auftragserteilung konkret berechnen zu lassen.

Als Energieeffizienz-Experte unterstütze ich Sie bei der Planung Ihres Heizungstauschs, der Prüfung der aktuellen Fördermöglichkeiten und der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für die Förderung.

Heizungsförderung in Regensburg

Staatliche Förderung für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung

Sie möchten Ihre alte Heizungsanlage modernisieren und dabei von staatlichen Zuschüssen profitieren? Als Energieberater in Regensburg unterstütze ich Sie bei der Auswahl der passenden Heiztechnik und begleite Sie durch den gesamten Förderprozess.

Ob Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Anschluss an ein Wärmenetz – mit den aktuellen Förderprogrammen lassen sich die Investitionskosten deutlich reduzieren. Ich prüfe Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und unterstütze Sie bei der Antragstellung.


 

Welche Heizungen werden gefördert?

Je nach Gebäude und Ausgangssituation können unter anderem folgende Heizsysteme gefördert werden:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (Pellet- und Hackschnitzelheizungen)
  • Solarthermieanlagen
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Brennstoffzellenheizungen

Welche Lösung wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, hängt von Ihrem Gebäude und Ihren Sanierungszielen ab.

Ihre Vorteile

✓ geringere Heizkosten

✓ moderne und effiziente Heiztechnik

✓ staatliche Zuschüsse

✓ weniger CO₂-Ausstoß

✓ höherer Wohnkomfort

✓ Wertsteigerung Ihrer Immobilie

So unterstütze ich Sie

Ich begleite Sie während des gesamten Projekts:

  • Analyse Ihrer bestehenden Heizungsanlage
  • Beratung zu geeigneten Heizsystemen
  • Prüfung der Förderfähigkeit
  • Erstellung der erforderlichen Nachweise
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Fachliche Begleitung während der Umsetzung

Heizungsförderung in Regensburg

Ich betreue Eigentümer in Regensburg sowie im gesamten Landkreis Regensburg – unter anderem in Neutraubling, Lappersdorf, Pentling, Wenzenbach, Regenstauf und Bad Abbach.

Gemeinsam finden wir die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Ihr Gebäude.

Häufige Fragen

Welche Heizungen werden gefördert?

Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellen sowie der Anschluss an Wärmenetze.

Muss ich den Förderantrag vor dem Einbau stellen?

Ja. Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Benötige ich einen Energieberater?

Für viele Förderprogramme ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich oder sinnvoll. Ich unterstütze Sie während des gesamten Förderprozesses.

Lohnt sich eine Heizungsoptimierung?

Ja. Bereits kleinere Optimierungsmaßnahmen können den Energieverbrauch senken und den Wohnkomfort verbessern. Für viele dieser Maßnahmen stehen Förderprogramme zur Verfügung.

 

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sie planen einen Heizungstausch oder möchten die Fördermöglichkeiten für Ihre bestehende Heizungsanlage prüfen?

Ich berate Sie persönlich in Regensburg und Umgebung und unterstütze Sie bei der Auswahl der passenden Heiztechnik sowie bei der Beantragung der verfügbaren Fördermittel.

 

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